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16.12.2011

Umweltpolitik

Nr. 569/11 vom 16. Dezember 2011

Umweltpolitik ist das beste Beispiel dafür, dass wir die Zukunft nur dann sicher gestalten können, wenn wir uns der Verantwortung aus der Vergangenheit stellen.

Dies lässt sich sehr gut an der früher als „Wunderfaser“ bezeichneten und dem heute als Altlast vorkommenden silikatischen Mineral Asbest nachvollziehen.

Die Deponie Rondeshagen soll ca. 30.000 t Asbestschlamm aus Wunsdorf in Niedersachsen aufnehmen. Welche Risiken ergeben sich aus der Be- und Entladung, dem Transport und der Deponierung?

Seit 1990 türmen sich über 140.000 m3 asbesthaltigen Materials, meist Schlämme und Scherben, auf einer Halde der inzwischen geschlossenen Firma Fulgurit in Wunstorf Luthe. Ohne aufwendige Sicherungsmaßnahmen droht durch Verwitterung und Verwehung eine Freisetzung von Asbeststaub. Deshalb haben sich die politischen Gremien der Region Hannover für die aufwendige Variante des Abtransportes mit einer dann sicheren Deponierung entschieden.

Das Material soll per LKW zu den Deponien Ihlenberg und Rondeshagen verbracht werden. Be- und Entladung aber insbesondere der Straßentransport habe zu einer erheblichen Beunruhigung der betroffenen Bevölkerung geführt. Vorliegende Untersuchungen im Auftrag der zuständigen Region Hannover haben die Sorgen der Menschen bisher nicht ausräumen können:

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13.12.2011

Umweltpolitik

Nr. 542/11 vom 13. Dezember 2011

Zur heute (13. Dezember 2011) veröffentlichten Mitteilung des NABU Hamburg und Schleswig- Holstein nehmen der örtliche Landtagsabgeordnete, Markus Matthießen und der umweltpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Dr. Michael von Abercron, wie folgt Stellung:

„Mit der Forderung nach einer sofortigen Außerbetriebnahme des Pumpspeicherkraftwerkes (PSW) Geesthacht hat sich der NABU von einer sachlichen Mitwirkung bei der Energiewende verabschiedet“, so der Landtagsabgeordnete Matthießen.

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18.11.2011

Umweltpolitik

Nr. 510/11 vom 18. November 2011

Es gilt das gesprochene Wort 
Sperrfrist Redebeginn 

Ölbohrungen in einem Nationalpark und Weltnaturerbegebiet! Das ist eigentlich ein Widerspruch in sich selbst!

Tatsache ist, die Nordsee ist eines der größten Offshore-Fördergebiete der Welt! Auch wenn wir nur einen sehr kleinen Anteil daran haben, immerhin werden im Bereich der Mittelplate bis zu 60 Prozent der deutschen Rohölreserven vermutet. Seit 1987 wurden dort mehr als 25 Millionen Tonnen Öl gefördert. Und das ohne Ölunfälle. Die Bohrinsel Mittelplate hat als stationäre Einrichtung vorbildliche Sicherungsvorkehrungen getroffen und hat sich ihrem existierenden Bestandsschutz als würdig erwiesen.

Trotzdem, der wirtschaftliche Segen der Ölförderung birgt auch Risiken. Gerade das einmalige Wattgebiet der Nordsee ist schutzwürdig und 
liegt uns in Schleswig-Holstein besonders am Herzen. Deshalb haben wir den Nationalpark Wattenmeer zu einem großen Erfolg gebracht und das Gebiet zusätzlich zum UNESCO-Welterbe angemeldet! Beides übrigens Initiativen, die in die Amtszeit der CDU-Minister Flessner und von Boetticher fielen.

Schon lange ist bekannt, dass die RWE/DEA in diesem Bereich neben der Bohrinsel Mittelplate weitere Explorationsbohrungen durchführen wollte. In Anbetracht der wirtschaftlichen Bedeutung für das Land sind bei der Welterbe-Anmeldung diese Flächen ausgenommen worden. Voraussetzung dafür war, dass die Antragsteller nachweisen mussten, dass sie die neuen Fördergebiete nur von Land mit Hilfe von Schrägbohrungen ausbeuten würden. Bereits damals ist hier im Hause darüber schon heftig gestritten worden. Was die Aufsuchungen über Schrägbohrungen betrifft, so ist es gut nachvollziehbar, dass eine Beeinträchtigung der Schutzziele des Wattenmeeres kaum möglich erscheint. Etwas differenzierter sieht es bei den Explorationsbohrungen aus. Sie sind ohne Zweifel ein Eingriff, auch wenn:

1. Die Bohrungen sehr klein sind 
2. Der Eingriff zeitlich begrenzt ist (15 – 22 Monate) 
3. Keinerlei Einleitungen erfolgen und die Bohrlöcher wieder verfüllt werden

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25.08.2011

Umweltpolitik

Nr. 349/11 vom 25. August 2011

Es gilt das gesprochene Wort

Sperrfrist Redebeginn

Wenn wir uns heute mit dem Thema „Moore in Schleswig-Holstein“ beschäftigen, so reden wir nicht nur über eine in Schleswig-Holstein häufig vorkommende Landschaftsform und Bodenart. Wenn wir über Moore sprechen, so hat das auch mit den Themen Klima- und Gewässerschutz, Biotopschutz und auch Bodenschutz zu tun. Es geht aber auch um die Möglichkeiten und Grenzen einer verträglichen Landbewirtschaftung.

Ich will nicht verhehlen, dass es reizvoll wäre, die ganze Vielfalt dieser Bodentypen hier zu erläutern, vom Anmoor, über Anmoor-Gley bis zum Nieder- und Hochmoor und deren Übergänge. Wichtig für uns ist, dass Moore dadurch gekennzeichnet sind, dass der mindestens 30 cm starke Humushorizont 30 % organische Substanz enthält. Der bedeutsame Unterschied zwischen diesen beiden wesentlichen Vertretern besteht darin, dass das Niedermoor ausschließlich durch das Grundwasser beeinflusst ist, während sich beim Hochmoor die typische Torfmoos-Vegetation über das Regenwasser bildet.

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24.08.2011

Datenschutzpolitik

Nr. 342/11 vom 24. August 2011

Es gilt das gesprochene Wort 

Sperrfrist Redebeginn

Zahlreiche Ereignisse gerade in der jüngsten Vergangenheit machen überdeutlich, wie sehr der Bürger und seine Privatsphäre durch die atemberaubenden Fortschritte bei der Datenverarbeitung in Gefahr gerät. Dabei geht es keinesfalls nur um das Ausspähen der Bürger für kommerzielle Interessen. Es ist auch die öffentliche Verwaltung, die im Sinne von Sparsamkeit, Verwaltungsvereinfachung und -schnelligkeit immer mehr Daten der Bürger sammelt.

Dies ist einerseits sinnvoll z. B. bei Krankheitsregistern aber auch gefährlich, wenn dies zu einer direkten Zuordnung zu Personen führen kann. Die Grenze zur Überschreitung der Privatsphäre ist so schnell überschritten. Wir haben dies erlebt, wie schnell bei der sehr erfolgreichen Aufarbeitung der EHEC-Infektionen Menschen und Betriebe zu Unrecht in Verdacht gerieten. Es gibt hier allerdings um Leben und Tod, so dass die Abwägung hier richtig getroffen wurde.

Wir reden hier heute über das Datenschutzgesetz Schleswig-Holstein für die öffentlichen Stellen. Dieses Gesetz gilt seit Februar 2000 in einer fast ungeänderten Fassung. Wir müssen jetzt aber nicht nur die Vorgaben durch das Urteil der EUGH von 2010 mit einem Vertragsverletzungsverfahren berücksichtigen. Es ergeben sich weitere Änderungen aus dem Bundesdatenschutzgesetz sowie Rechtsbereinigungen z. B. durch die Schaffung des ULD.

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25.03.2011

Es gilt das gesprochene Wort
Sperrfrist Redebeginn

Mit diesem Thema, was uns eigentlich alle erhellen sollte, lassen sich bei unseren Mitbürgern sehr schnell große Emotionen wecken. Das EU-Glühlampen-Verbot mit seinem Stufenplan bis 2012 hat die Diskussion bis unter die Wohnzimmerlampe gefunden. Die Vorwürfe reichen von einer EU-Ökodiktatur über das ästhetische Unglück bis zum sichtbaren Eingriff in die Atmosphäre der Privatwohnungen.

Sieht man das Problem etwas nüchterner, so geht es um die Abwägung mit dem neuen Lampentyp den Stromverbrauch zu senken und damit die Umwelt von CO2 zu entlasten. Angesichts der aktuellen, durch Fukushima neu entflammten Debatte, ist dies ein sehr starkes Argument. Im Raum stehen etwa 15 Mio. t CO2 bis 2020! Trotzdem dürfen wir mögliche Nachteile nicht verkennen. Beispielhaft nenne ich:

Zu hoher Weißlichtanteil; flackerndes Licht führt zu Problemen bei lichtempfindlichen Menschen; höhere elektromagnetische Strahlung – allerdings um den Faktor 100 niedriger als bei anderen Haushaltsgeräten und bis 5 mg Quecksilber pro Lampe als wichtigster Nachteil.

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25.03.2011

Es gilt das gesprochene Wort
Sperrfrist Redebeginn

Auf den ersten Blick scheint dieser Antrag ordnungspolitisch schlüssig, will er doch eine vermeintliche Interessenkollision von hoheitlichen Aufgaben und wirtschaftlicher Einflussnahme auflösen. Nur reicht ein flüchtiger Blick auf diese Gesellschaft mit dem etwas schwerfälligen Namen eben nicht.

Der Beschluss zur Gründung der Gesellschaft für die Organisation der Entsorgung von Sonderabfällen mbH (GOES) wurde 1990 durch das damalige Kabinett geschaffen. Die immer schwierigere Situation der Entsorgung unterschiedlichster Abfallarten und Entsorgungswege machte eine schlanke Organisation notwendig, die unter anderem folgende Aufgaben im Bereich Abfallwirtschaft zu erfüllen hat:

- Erfassung und Kontrolle der Entsorgungswege,
- Beratung der Abfallerzeuger,
- Beratung der Sonderabfallentsorger und entsorgungspflichtiger Körperschaften,
- Entwicklung neuer Entsorgungstechnologien und
- Auswertung von Abfallplänen.

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23.02.2011

Umweltpolitik

Nr. 085/11 vom 23. Februar 2011

In seinem Beitrag in der aktuellen Stunde zum Thema CCS erklärte der CDU-Redner Dr. Michael von Abercron:

„Wenn wir heute zum vierten Mal allein in dieser Legislaturperiode über das Thema CCS sprechen, so ist dies ganz ausdrücklich ein Verdienst dieser Landesregierung, die sich standhaft und vehement für eine Einführung einer Länderklausel eingesetzt hat und dafür gilt unser Dank dem Ministerpräsidenten Peter Harry Carstensen.

Der eigentliche Anlass dieser Aktuellen Stunde war eine neu veröffentlichte Karte mit zum Teil neuen, sehr großen möglichen Speicherungsorten für CO2. Wichtiger und zugleich politisch brisanter war das bekannt werden eines neuen Referentenentwurfes für ein Gesetzes zur Erprobung der CCS-Technologie. Darin war die von uns immer wieder geforderte Einführung einer Länderklausel noch immer nicht ausreichend umgesetzt. Ein kategorischer Ausschluss war bisher darin nicht enthalten.

Der Ministerpräsident Peter Harry Carstensen und unserer Wirtschaftsminister Jost de Jager haben am Montag erneut ein Gespräch mit dem Bundesumweltminister und Anderen geführt. Danach soll unsere Forderung nach einer Länderklausel anerkannt werden. Bundesumweltminister Röttgen hat dies bestätigt, will sein Wort halten und seine Fachleute dafür eine Formulierung ausarbeiten lassen.

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10.09.2010

Umweltpolitik

Nr. 310/10 vom 10. September 2010

Nicht erst seit der Schaffung der EU-Wasserrahmenrichtlinie im Jahr 2000 und der folgenden EU-Grundwasserrichtlinie wissen wir, dass neben Boden und Luft auch gerade das Wasser als essentielles Nahrungsmittel und Grundlage allen Lebens eines ganz besonderen Schutzes bedarf. Gerade wir in Schleswig-Holstein, umgeben von Nord- und Ostsee, reich an Fließgewässern, Seen und großen Grundwasservorkommen haben eine besondere Verantwortung zum Schutz dieser bedeutenden Lebensgrundlage.

Wir begrüßen es daher, dass die Bundesregierung eine Verordnung zum Schutz des Grundwassers auf den Weg gebracht hat. Diese Verordnung setzt die Vorgaben der europäischen Vorschriften (EU-Wasserrahmenrichtlinie und EU-Grundwasserrahmenrichtlinie) 1:1 um, nachdem nach der Föderalismuskommission das Wasserhaushaltsgesetzt neu gefasst wurde.

Diese neue Verordnung regelt sehr genau - bundeseinheitlich und EU-rechtskonform.

Die Grundwasserkörper sollen so bis zum 22.12.2013 festgelegt, überprüft und beschrieben werden. Dabei geht es insbesondere um die Identifizierung der so genannten „gefährdeten Gewässerkörper“. Dabei handelt es sich um solche Bereiche, die die Bewirtschaftungsziele nicht erreichen. Als Maßstab dafür gibt es definierte Schwellenwerte. Im Anhang ist dafür eine Tabelle mit Konzentrationswerten von Elementen und Schadstoffen nach europapolitischen Normen enthalten. Darunter sind auch neben Pflanzenschutzmitteln Nitrat, Nitrit, Ammonium oder Sulfat aufgeführt. Das sind also auch gerade die Stoffgruppen, die uns bei der landwirtschaftlichen Nutzung besonders bei durchlässigen Böden regionale Probleme bereiten können. Die Verordnung enthält aber nicht nur die Schwellenwerte, sondern auch Parameter wie ph-Wert und Sauerstoffgehalt. Sie regelt auch sehr genau die Einrichtung von Messstellen und die Ermittlung von Trends bei der Schadstoffkonzentration. Daraus ergeben sich dann notwendige Konsequenzen zur Begrenzung der Schadstoffeinträge.

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09.07.2010

Datenschutzpolitik

Nr. 258/10 vom 09. Juli 2010

Es gilt das gesprochene Wort
Sperrfrist Redebeginn

Am 5.5.2010 hat im Innen- und Rechtsausschuss die Befragung eines Vertreters der Fa. Google und der Datenschutzbeauftragten der Länder Hamburg und Schleswig-Holstein im Innen- und Rechtsausschuss Anlass zu erheblicher Beunruhigung gegeben. Die Materie, um die es geht, lässt bei aller Begeisterung über den technischen Fortschritt die sehr ernste Problemstellung leicht in den Hintergrund treten. Deshalb zunächst ein bildhafter Vergleich:

Angenommen, Sie würden vor Ihrer Haustür einen Mitarbeiter eines Unternehmens treffen, der sich an Ihrem Briefkasten zu schaffen macht. Auf die Frage, was er da macht, antwortet er, dass er den Standort Ihres Briefkastens braucht, um ihn als Vermessungspunkt für die Erstellung einer neuen Landkarte zu nutzen. Sie wollen es genauer wissen und fragen nach, ob er denn dafür eine Genehmigung vorliegen habe. Antwort: Eine Genehmigung für diese Art der Kartografierung sei nicht erforderlich!

Weil er entsprechendes Werkzeug bei sich führt, gehen Sie sogar davon aus, dass Ihr Briefkasten durch den Mitarbeiter dieser Firma geöffnet wurde.

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